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Das Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat. Unsere Fachreferenten Lina Goldbach und Fabian Baumgartner klären euch auf!

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de//br258

Webinar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/on258