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Urlaub ist ein Dauerbrenner. Den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer ist Rechnung zu tragen – so ist es im Gesetz in § 7 BUrlG geregelt. Doch was ist, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig und in den Schulferien Urlaub nehmen wollen? Wie kann der Betriebsrat sich einbringen? Kann der Urlaubsanspruch eines einzelnen Arbeitnehmers vor die Einigungsstelle gebracht werden im Rahmen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 2 iV, § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG? Über diese und weitere spannenden Fragen zum Thema Urlaub unterhalten sich unsere Volljuristin und Fachreferentin Ariane Bergstermann-Casagrande und Rechtsanwältin Maja Lukac.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164