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Ich hatte neulich einen Fall: Eine AN saß mit einem Kollegen mit sehr strengen Körpergeruch tagtäglich mehrere Stunden zusammen. Der Kollege war adipös und hatte daher starken Körpergeruch, in ihrer Not wendete sie sich an den AG und beschwerte sich dort.

Darf der AG jemanden kündigen, weil er übel riecht? Was ist überhaupt eine Druckkündigung? Muss hier der BR zustimmen? Fachreferentin Carolin Wiesbauer und Rechtsanwältin Lina Goldbach teilen hierzu wichtige Informationen mit Ihnen.

 

Themen in der heutigen Folge:

Empfehlung aus dem Podcast:

Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/on258

Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/on164