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Bei vielen freigestellten Betriebsratsmitgliedern stellt sich die Frage, wie sich die Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts bemisst. Dies spielt vor allem dann eine Rolle, wenn das entsprechende Betriebsratsmitglied vor der Freistellung bzw. gewöhnlich aufgrund seiner Arbeitseinsätze Zulagen erhalten hat. Die Rechtsanwälte Ansgar Dittmar und Viara Ivanova tauschen sich über dieses Thema aus und besprechen das Urteil des LAG Hessen vom 13.06.2023 -12 Sa 1293/22-.

Themen in der heutigen Folge:

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163