Kinder spielen gerne. Allerdings ist ihr Spielzeug nicht immer dafür geeignet, manchmal sogar gefährlich: Unsere Spielzeug-Expertin Daniela Schachner untersucht hunderte Spielzeuge im Jahr und findet regelmäßig Produkte, die die Gesundheit der Kinder gefährden können. Warum das so ist und wie sie Spielzeug auf Herz und Knopfzellen prüft, erzählt sie in Folge 11 unseres Podcasts.
Die Anforderungen an Spielzeug sind in der EU umfangreich geregelt. Mit der unlängst beschlossenen neuen EU-Spielzeugverordnung wird das Schutzniveau für Kinder nochmals angehoben. Und dennoch werden diese Anforderungen von den Herstellern, vor allem im Billig-Spielzeug-Segment, oft nicht eingehalten.
Um diese Produkte erst gar nicht in die Hände (oder auch in den Mund) von Kindern gelangen zu lassen, untersuchen AGES Expertin Daniela Schachner und ihre Kolleg:innen hunderte Spielsachen im Jahr, von der Plastikfigur über Plüschtiere bis hin zur Indoor-Rutsche. Wie sie das machen? Im Prinzip geht es darum, das Spielzeug auf verschiedene raffinierte Art und Weisen kaputt zu machen: Lösen sich Kleinteile, die leicht verschluckt werden können? Enthalten sie verbotene Weichmacher oder lösen sich Chemikalien aus dem Spielzeug, wenn ein Kleinkind darauf herumlutscht? Bricht das Klettergestell, wenn die Kinder darauf herumhüpfen? Bringt die Tröte das Trommelfell fast zum Reißen? Und, und und….
Kapitel:
(00:55) Einleitung, Vorstellung Gästin und Aufgaben in der AGES
(03:27) Wie sieht ein Tag in der Spielzeugkontrolle aus?
(04:40) Definition Spielzeug
(07:20) Spielzeugverordnung, rechtlicher Rahmen
(08:12) Neue EU-Spielzeugrichtlinie
(12:29) Wie kommt ihr zu den Produkten, die ihr kontrolliert?
(15:52) Spielzeugprüfung auf Herz und Nieren
(23:52) Produktrückrufe, Beanstandungsquote
(28:23) Pflichten für Hersteller
(30:44) Gefährlichste Beanstandungen
(33:42) Tipps für Konsument:innen
Weiterführende Links:
Disclaimer: in Gesprächen kommt es teilweise zur Verwendung der maskulinen Form. Diese ist als generisches Maskulinum zu verstehen. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich, sofern nicht anders angemerkt, auf alle Geschlechter.