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Pulverförmige Sticks oder trinkfähige Shots, die einem Kater vorbeugen oder ihn gar lindern? Mit solchen Versprechen warb ein Hersteller. Das OLG Frankfurt musste nun entscheiden, ob der Hersteller das durfte und hat gleich mit entschieden, ob der alkoholbedingte Kater eine Krankheit ist. I Richtig gehört: Womöglich gilt der Spruch „Wer trinken kann, kann auch arbeiten“ nicht mehr. Vielmehr könnte er heißen: Wer trinken kann, der ist am nächsten Tag krank.