Darf das Bewertungsportal Yelp selbst entscheiden, welche Nutzerbewertungen es zulässt und welche es als „nicht empfohlen“ aussortiert? Ein Fitnessstudio, dem das undurchsichtige System geschadet hat, verklagt deswegen die Plattform. Am 19.11.2019 wurde bereits vor dem BGH mündlich verhandelt. Nun hat der BGH geurteilt.