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Bislang galt bei Blitzer-Apps: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2020 nun aber eine umfassende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. U.a. schafft der Gesetzgeber endlich Klarheit, was die Nutzung von Blitzerwarnern wie sog. Blitzer-Apps auf Smartphones betrifft. Wie genau? Ihr erfahrt es im Video.