Die BPjM hatte 2015 das Album „Sonny Black“ des Berliner Rappers Bushido indiziert, da die Songtexte einen kriminellen Lebenswandel verherrlichen und durchgängig herabwürdigende Äußerungen in Bezug auf Frauen und Homosexuelle in vulgärer Sprache enthielten. Nun wurde vor dem BVERWG verhandelt und entschieden. Ob sein Album indiziert bleibt, erfahrt ihr im Video.
https://www.wbs-law.de/medienrecht/bverwg-zu-indizierung-durch-bpjm-bushidos-album-sonnyblack-
bleibt-indiziert-46443/