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In letzter Zeit hört man in den Medien immer häufiger von der Gesichtserkennungs-App Clearview. Sie erkennt Gesichter und ordnet sie in Sekundenschnelle Fotos, die zum Beispiel auf Social Media-Kanälen hochgeladen wurden, zu. In der Datenbank der App sind über drei Milliarden Bilder zu finden. Aber ist so eine App überhaupt erlaubt? Dürfen nur Polizei oder Staatsanwaltschaft von der App Gebrauch machen oder auch private Nutzer? Wir klären es in diesem Video.