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Es herrscht Krieg zwischen Engländern und Deutschen. Freilich wird er heutzutage nicht mehr auf breiter Front ausgetragen. Vielmehr finden kleine, verdeckte und durchaus subtil geführte Scharmützel statt. Schauplatz der Auseinandersetzungen: Poolanlagen auf der ganzen Welt. Getreu dem Klischee laufen die Auseinandersetzungen folgendermaßen ab:
Der deutsche Urlauber steht morgens um sieben Uhr auf, um gleichzeitig Erster am Frühstücksbüfett und am Pool zu sein. Er reserviert sich – seiner Meinung nach völlig korrekt – eine Liege mittels Badehandtuch und geht zum Frühstück. Eine Stunde später liegt das Badehandtuch auf dem Boden und ein Engländer auf der reservierten Liege. Der Deutsche ist erbost und beharrt auf sein Recht, den Liegestuhl zu reservieren. Das darf man ja wohl. Doch stimmt das?

Das Thema des morgigen Videos: Im Krankenhaus wegen Kokain - Meldepflicht bei Polizei? | Nutzerfragen

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).

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