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Ein Soldat behauptete, es sei Hygiene - für die Bundeswehr war es ein religiös motivierter Radikalisierungsprozess: Das OVG Rheinland-Pfalz hatte darüber zu entscheiden, ob die Entlassung eines Soldaten aus dem Dienst rechtmäßig war, weil er Frauen den Handschlag verwehrte.

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