Darf der Geheimdienst (der Bundesnachrichtendienst) die Kommunikation von Ausländern im Ausland nahezu uneingeschränkt und ohne Anlass überwachen? Das überprüft gerade das Bundesverfassungsgericht. Für den deutschen Auslandsgeheimdienst ist die Kommunikation von Ausländern im Ausland aktuell quasi vogelfrei. Das halten die Kläger für verfassungswidrig. Insbesondere hebele das die Pressefreiheit aus, denn auch Journalisten sind nicht geschützt. Ein sehr spannendes Thema. Darüber berichte ich euch heute.