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Der Geheimdienst BND muss einem Journalisten Auskunft über Hintergrundgespräche geben, die er mit anderen Journalisten führt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht die Pressefreiheit gestärkt: Der BND muss Fragen zu Informationsrunden für ausgewählte Journalisten beantworten. Es urteilte damit zu einer unregulierten Praxis der Pressearbeit.