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Zwischen mindestens 22 und 5 Uhr dürfen die allermeisten Bundesbürger ihr Haus nicht mehr verlassen. Ausnahmen gibt es nur wenige: etwa medizinische Notfälle oder berufliche Gründe. Wenn ich aber nicht von einer Ausnahme betroffen bin, kann ich nachts nicht einfach mal eine „Spazierfahrt“ mit meinem Auto machen – anscheinend wollen das aber einige von euch und viele haben deshalb gefragt, ob man wegen der Beschränkung denn nicht einen Anspruch auf geminderte Kfz-Steuer hätte.