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Internet-Dienstleister und Online-Händler die auf Anfragen per E-Mail lediglich automatisierte Antwort verschicken müssen mit einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht rechnen. Dies hat kürzlich das OLG Koblenz bestätigt.

Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/online-dienstleister-autoreply-mail-verstoesst-gegen-impressumspflicht-62493/