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Immer wieder kommt es vor, dass Onlinehändler wegen einer vergleichbaren Rechtsverletzung innerhalb von kurzer Zeit mehrfach abgemahnt werden. Geschäftstüchtige Abmahnanwälte wollten durch diese Mehrfachabmahnungen die Abmahnkosten in die Höhe treiben. Dass eine solche Masche nicht immer zieht, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf, das hier von einem Rechtsmissbrauch ausgegangen ist.