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Gegen einen Unkostenbeitrag von 60 Euro sollten Amateurdarsteller sexuelle Handlungen mit "Jasmin Babe" vornehmen dürfen. Ob das erlaubt war, musste nun das Verwaltungsgericht Aachen entscheiden. Die Richter prüften, ob es sich dabei um einen Pornodreh, oder vielmehr um Prostitution handelte.