Ist ein elektronischer Taschenrechner beim Autofahren am Steuer genauso verboten wie ein Handy? Das OLG Hamm möchte diese Frage in einem Verfahren gerne mit „ja“ beantworten, doch da es bereits ein anders lautendes Urteil des OLG Oldenburg gibt, fragt das OLG Hamm zunächst den BGH.
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