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In Niedersachsen sollte eine neue Technologie zur Ermittlung von Geschwindigkeitsverstößen erprobt werden. Doch nach kurzer Zeit wurde der Test vom VG Hannover untersagt, da die eingesetzte Technologie gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen soll. Da sich zwischenzeitlich die gesetzlichen Grundlagen geändert hatten, hatte das OVG Niedersachen die erneute Inbetriebnahme der Section Control im vergangenen Jahr gestattet. Damit war das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle rechtmäßig. Nun gibt es eine erste Auswertung.