In einem neuen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe zu Touchscreens in Teslas geurteilt:
Ein fest verbauter Touchscreen ist auch dann ein elektronisches Gerät, wenn damit zum Beispiel das Scheibenwischer-Intervall verstellt werden kann.
Das hat große Auswirkungen auf Teslafahrer. Alles Wissenswerte zu diesem Urteil erfährst du in diesem Video.