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Im Juli verurteilten die Richter der 20. Strafkammer am Landgericht München I einen 45 Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwölf Jahren Haft. Er war bereits mehrfach vorbestraft und hat sich im Rahmen der Lockerungen des Maßregelungsvollzugs erneut an dem Kind vergangen.
Solche Vorfälle kommen immer wieder vor. Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach der Resozialisierung von Straftätern und der Sicherheit der Bevölkerung. Dieses Thema beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke in diesem Video.