Im Fall der verschwundenen Rebecca aus Berlin, saß kurz nach deren Verschwinden ihr Schwager in U-Haft. Hierüber wurde medial tagelang massiv berichtet, auch da nicht klar war, was man gegen ihn in der Hand hatte. Wir sind einige Male gefragt worden, was denn eigentlich die Voraussetzungen für eine U-Haft sind. Bei der Untersuchungshaft, kurz auch U-Haft genannt, handelt es sich um eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme. Sie dient hauptsächlich dazu, den weiteren Ablauf des Strafverfahrens und die anschließende Vollstreckung eines auf Freiheitsstrafe gerichteten Urteils zu sichern. In Deutschland sitzen jedes Jahr rund 50.000 Menschen in Untersuchungshaft – doch für nur etwa35.000 rechtfertigt sich Haft durch das spätere Urteil. Wann man in U-Haft kommt und was für Rechte man hat, kläre ich im heutigen Video
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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