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Wer den Messenger-Dienst WhatsApp nutzt, gibt die Telefonnummern all seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiter. Doch ohne deren Zustimmung ist das illegal. Das AG Bad Hersfeld hatte daher schon 2017 einer Mutter auferlegt, von jedem einzelnen Kontakt im Smartphone-Adressbuch ihres Sohnes eine schriftliche Einwilligung vorzulegen. Inzwischen ist im Datenschutzrecht die DSGVO in Kraft getreten. Die Rechtslage hat sich aber letztendlich nicht verändert. Wir klären die wichtigsten aktuellen Rechtsfragen rund um die Thematik im Video.