Im entschiedenen Fall hat sich die Klägerin gegen ein vorgenommenes Rating einer Ratingagentur zur Wehr gesetzt. Die Klägerin selber ist seit mehreren Jahren unternehmerisch erfolgreich am Markt tätig. In dieser Zeit kam es zu keinen Zahlungsausfällen oder sonstigen Zahlungsschwierigkeiten. Die Beklagte hat für das Unternehmen der Klägerin als Ratingagentur anhand eigener Gewichtungspunkte das schlechtmöglichste Rating mit dem Risikoindikator 4 festgelegt. Dritte konnten nunmehr Informationen über das klagende Unternehmen einholen und haben dabei von der Beklagten mitgeteilt bekommen, dass die Ratingagentur das Ausfallrisiko als hoch eingestuft hat. Für die Klägerin ergab sich naheliegend daraus ein wirtschaftliches Problem, da die Gefahr bestand, dass Kunden durch das negative Ranking abgeschreckt würden. Darüber hinaus kann eine solch schlechte Einschätzung der eigenen Kreditwürdigkeit die unternehmerische Reputation erheblich gefährden.
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