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Seit der Teillegalisierung von Cannabis rückt das Thema Mischkonsum mit Alkohol im Straßenverkehr verstärkt in den Fokus von Politik, Recht und Forschung. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag diskutierte kürzlich über die Notwendigkeit härterer Strafen, insbesondere bei jüngeren Fahrern, die unter dem Einfluss beider Substanzen stehen. Während Alkohol aufgrund eindeutiger Abbauwerte und Promillegrenzen gut zu regulieren ist, bleibt die Beurteilung von THC problematisch. Die aktuelle Grenzregelung in Deutschland setzt bei 3,5 Nanogramm an, was laut internationaler Forschung nur ein Minimalwert ist. Der THC-Abbau im Körper erfolgt individuell und ist nicht direkt mit einer Fahrtüchtigkeit gleichzusetzen. Auch bei medizinischem Cannabis stellt sich die Frage nach einer angemessenen Bewertung. Die Unfallforschung der Versicherer sowie der TÜV fordern daher ein generelles Verbot des Mischkonsums und klare gesetzliche Regelungen zur Fahreignung bei Cannabiskonsum. Empfohlen werden außerdem eine Überarbeitung der Fahrerlaubnisverordnung, spezifische Sanktionen für Gefahrguttransporte und die Entwicklung besserer Testverfahren. Aktuell erlauben die geltenden Grenzwerte noch das Führen eines Fahrzeugs ohne Strafe, sofern bestimmte Schwellen nicht überschritten werden. Kritiker sehen hierin eine Grauzone, die durch Aufklärung und präzisere Gesetze geschlossen werden müsse.