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Die Safe Harbor Prinzipien sicherten in den vergangenen Jahren den Datentransfer in die USA und zu US-amerikanischen Unternehmen trotz der unterschiedlichen Bewertungen des Datenschutzes in Europa und den USA. An den Prinzipien und der Handhabung herrscht seit Jahren Kritik durch die deutschen Datenschutzbehörden. Seit dem 06. Oktober 2015 beginnt nunmehr eine neue Zeitrechnung. An diesem Tag hat der EuGH die Safe Harbor Prinzipien ohne Übergangsfrist für unwirksam erklärt. Die Folgen betreffen nahezu jedes Unternehmen, da der Einsatz von amerikanischen Dienstleistern mit dem Transfer der Daten in die USA in Europa allgegenwärtig ist. Das führt vom Einsatz von Datentracking-Tools wie Google Analytics über die Auslagerung der Unternehmensdaten in die Cloud bis hin zu Datentransfers an konzernanhängige Gesellschaften in den USA. Die vielfältige mediale Berichterstattung hat es nicht leichter gemacht, sich in dem Informationswirrwarr zu Recht zu finden. Welchen Fragen Sie sich stellen müssen, welche Handlungsalternativen für die Datenübermittlung in die USA oder dem Einsatz von amerikanischen Dienstleistern existieren, werden wir zusammen beleuchten und Ihnen bewerten.

Themen:
• Das Ende von Safe Harbor – wie geht es weiter?
• Datenschutz in der EU und den USA im Vergleich
• Das Safe Harbor Abkommen
• Die neue Regelung des EuGH
• Die Datenschutz-Grundverordnung
• Europäische Reaktionen
• Reaktionen aus den USA
• Wie ist mit der neuen Situation umzugehen?
• Umstieg auf europäische Dienstleister
• Umstieg auf Server in Europa
• Verschlüsselung
• Informierte Einwilligung
• Schröders Empfehlung: Standardvertragsklauseln (SVK)