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- Aber welche Rechtswissenschaft von welcher Soziologie?

1974 wurde für dann rund 20 Jahre sehr bewusst ein juristischer Fachbereich unter dem Plural »Rechtswissenschaften« gegründet. Das war neu und Programm. Bis dahin gab es nur Juristische Fakultäten. Tatsächlich entstand der wohl intensivste Paradefall für die reale Begegnung, für Aufbruch, Gemeinsamkeit, Zusammenarbeit, Ernüchterung, Distanz und Verabschiedung der Sozialwissenschaften in der Jurisprudenz. Nicht mehr viele werden ihn erraten. Dieser nun historische Vorgang vermittelt eine Fülle von guten, bitteren, skurrilen und aufschlussreichen Erfahrungen und Einsichten von mehr als anekdotischer Bedeutung. Diesen wird der Vortrag genauer nachgehen und den Paradefall mit seinen allgemeineren theoretischen und praktischen Zusammenhängen verbinden. Am Ende sollte etwas deutlicher geworden sein, welche Rechtswissenschaft zu welcher Soziologie (und Sozialwissenschaft) sinnvoll in welches Verhältnis gesetzt werden kann.

Vortrag im Rahmen der Tagung »Disziplinäre Abgrenzungsstreitigkeiten: Zum Verhältnis von Rechtswissenschaft und Soziologie zwischen 1960 und 1980«