Das Urteil zum Verbot der Sterbehilfe hat jüngst für geteilte Reaktionen gesorgt. Schwerstkranke Menschen, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte sehen im bisherigen Recht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Berufsfreiheit. Sie hatten deshalb gegen das Verbot geklagt und vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Die Kirchen zeigten sich enttäuscht über das Urteil. Thorsten Keßler aus der Kirchenredaktion fasst noch einmal zusammen.
https://www.landeskirche-anhalts.de/aktuell/wir-k%C3%B6nnten-auf-eine-schiefe-ebene-geraten
https://www.ekmd.de/aktuell/nachrichten/bundesverfassungsgericht-kippt-sterbehilfe-gesetz-landesbischof-kramer-verschiebung-in-unserem-wertesystem.html
Eine Produktion des IAD-Regionalbüro Sachsen-Anhalt für radio SAW - ausgestrahlt am 1. März 2020