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Auf Basis des Infektionsschutzgesetzes gilt seit dem 24. November 2021 die soegannte 3G-Regel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben. Wer aber ist genau betroffen? Darf Arbeitnehmern der Zugang zum Betrieb verwehrt werden? Können Arbeitnehmer, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind, einfach dauerhaft ins Homeoffice wechseln? Welche Dokumentationspflichten hat der Arbeitgeber? Über diese und weitere Fragen informiert unser IHK-Jurist Robert Alferink in der neuen Folge des Podcasts "Recht und Steuern".