Hamburg:
Tanzverbot von Karfreitag bis Karsamstag, 2:00h.
Neben öffentlichen Veranstaltungen (Gaststätte und Disco) sind auch Sportevents sowie mit Musik verbundene Auf- oder Umzüge verboten.
Einzig auf der und um die Reeperbahn wird das Gesetz nicht so streng beachtet.