Jeder Mensch hat die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und sich dafür Hilfe zu suchen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 das Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ in Deutschland gekippt. („Geschäftsmäßig“ hat übrigens nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Da geht es in erster Linie um die Tätigkeit von Sterbehilfevereinen oder auch Ärzten.)
Das Gericht hat dem Bundestag damals die Hausaufgabe gegeben, ein neues Sterbehilfe-Gesetz zu erarbeiten. Momentan liegen drei fraktionsübergreifende Entwürfe vor, über die bald im Bundestag abgestimmt werden soll.
Mitschnitt der Sendung am 13. November bei Hitradio antenne 1