Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag der Grundversorgung für die Bevölkerung. Er muss Angebote machen, die für alle da sind – auch, damit sich die Bürgerinnen und Bürger eine Meinung für politische Entscheidungen bilden können.
In dieser Folge sprechen wir über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und die Veränderung durch den 3. Medienänderungsstaatsvertrag: Der verpflichtet die Rundfunkanstalten dazu, die eigene Qualität systematisch zu messen und zu bewerten.
Wie das funktionieren soll, regelt zum Beispiel die ARD-Qualitätsrichtlinie - die aktuell in den verschiedenen Rundfunkräten zur Beschlussfassung vorliegt.
Wie das System funktionieren soll, was in der Schweiz zum Thema Medien-Qualitätsmessung schon passiert und wie die ARD-Qualitätsrichtlinie entstanden ist, besprechen Prof. Dr. Lutz Hagen vom Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden und Peter Stawowy, FLURFUNK, in dieser Podcast-Folge.