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Welche Auswirkungen hat eine Entkriminalisierung von Personen, die illegale Drogen nehmen, auf Clubs und Bars? Denn nach § 29 BtmG gilt auch das Verschaffen einer „Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln“ als Straftat. Anschließend an die Entkriminalisierungskampagne von #mybrainmychoice geht Dirk auf die fünfte der 13 Forderungen ein. Wie immer präsentiert er die Forderung im Wortlaut und gibt dann seine eigene Meinung wieder.