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Eine Schlägerei ist ein mit handgreiflicher Gewalt ausgetragener Streit zwischen zwei oder mehreren Personen.[1]

Im deutschen Strafrecht ist die Schlägerei definiert als mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung zwischen mindestens drei Personen.[2][3] Im Schweizerischen Strafgesetzbuch heißt der entsprechende Tatbestand Raufhandel und erfordert gleichfalls mindestens drei Teilnehmer, ebenso das österreichische Strafgesetzbuch, das beide Begriffe unterschiedslos nebeneinander verwendet.