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Die neuen Versorgungsverträge nach § 132 l Abs. 5 SGB V sollen nicht wie üblich als Rahmenvereinbarungen mit den Trägerverbänden, sondern als Einzelverträge geschlossen werden. Dies führt zu einem einzigen Chaos. Die sonst zuständigen Fachverbände sollen nach dem Willen der Krankenkassen entmachtet werden. Die einzelnen Intensivpflegedienste sind der Übermacht der Kostenträger schutzlos ausgeliefert und werden übervorteilt. Wie man damit umgehen soll und welche aktuellen Probleme auf dem Tisch des House of Law liegen, hören Sie in dieser Podcastfolge.

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