Fachkräfte aus dem EU-Ausland inklusive Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind in Sachen Erwerbstätigkeit mit den deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. Und sie brauchen auch kein Visum oder anderen Aufenthaltstitel. Wenn Ihre künftigen Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten kommen, also aus Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören, ist es etwas komplizierter…