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Miete, Kaufpreis – das kennt jeder. Aber was ist, wenn der Mieter mal nicht auszieht, ein Infrastrukturprojekt durch deinen Vorgarten gehen soll oder sich eine Erbengemeinschaft über die Nutzung zerstreitet. Dann kommen erstens Anwälte ins Spiel und zweitens gibt es eine Nutzungentschädigung. Wie die aussieht und welche Fälle das wirklich betrifft, das erzählt mir heute Corinna Ruppel, Rechtsanwältin bei CDR-Legal.