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In dieser Folge besprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer das Verfahren der internationalen Patentanmeldung über den PCT Vertrag (Patent Cooperation Treaty). Der PCT ermöglicht es, eine Patentanmeldung in mehreren Ländern gleichzeitig zu hinterlegen, indem eine internationale Anmeldung eingereicht wird, die in der Regel zumindest 30 Monate (ab dem frühesten Prioritätstag oder ab dem internationalen Anmeldetag) Zeit bietet, um zu entscheiden, in welchen Ländern die Patentanmeldung fortgeführt werden soll. Der PCT ermöglicht eine längere Bedenkzeit im Vergleich zur normalen 12-monatigen Prioritätsfrist und reduziert die Kosten, da nur eine Anmeldung erforderlich ist, um den Anmeldungsgegenstand potentiell weltweit zu schützen.

Die internationale Anmeldung über den PCT wird von der World Intellectual Property Organization (WIPO) verwaltet, und es gibt verschiedene verfahrensrelevante Ämter, wie das Anmeldeamt, die internationale Recherchenbehörde und die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde. Der PCT-Prozess unterteilt sich in eine internationale Phase, in der die internationale Recherche durchgeführt wird und die Veröffentlichung stattfindet sowie die optionale internationale vorläufige Prüfung beantragt werden kann, und eine nationale oder regionale Phase, in der die Anmeldung in die einzelnen Verfahren vor den national Patentämtern geprüft wird, da nur diese tatsächlich ein Patent erteilen können. In der internationalen Phase erhalten die Anmelder das Ergebnis der internationalen Recherche, das ihnen hilft, die Patentierbarkeit zu beurteilen und die Entscheidung zu treffen, ob und wo sie das Patent weiterverfolgen möchten.

Für die Einreichung einer PCT-Anmeldung müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt sein, einschließlich der Einreichung von Patentansprüchen und gegebenenfalls einer Übersetzung in eine vorgeschriebene Sprache sowie der Einreichung vor dem zuständigen Anmeldeamt. Eine internationale Patentanmeldung kann auch beim Europäischen Patentamt als Anmeldeamt eingereicht werden, jedoch nur von Staatsbürgern oder ansässigen Unternehmern der EPÜ-Mitgliedsländer und in den Amtssprachen des Europäischen Patentamts. Nach der internationalen Phase müssen die Anmelder entscheiden, in welchen Ländern sie ihre Anmeldung fortführen möchten, wobei für jedes Land nationale Anforderungen erfüllt werden müssen, wie die Einreichung von Übersetzungen und die Zahlung von Gebühren. Eine PCT-Anmeldung wird daher nicht zu einem "Weltpatent", sondern führt lediglich zu einer Reihe nationaler Patente in jenen Ländern, in denen die PCT-Anmeldung nationalisiert bzw. regionalisiert wurde.