In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über die gemeinsame Entscheidung G 1/22 und G 2/22 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2023.
In dieser ersten von zwei Folgen wird die Vorgeschichte der Entscheidung aufbereitet: Eine internationale Patentanmeldung, die die Priorität einer US Provisional Anmeldung beansprucht, wird in einem europäischen Einspruchsverfahren angegriffen. Da die Erstanmeldung auf die Erfinder direkt angemeldet war und die internationale Anmeldung im Namen des Dienstgebers erfolgte, wurde der Prioritätsanspruch nicht anerkannt, da der Übergang des Prioritätsrechts nicht nachgewiesen werden konnte. Dies führte dazu, dass eine Zwischenveröffentlichung die Neuheit des europäischen Patents zerstörte.
Der zweite Fall betrifft eine Teilanmeldung des strittigen europäischen Patents, das noch im Prüfungsverfahren aufgrund der Zwischenveröffentlichung zurückgewiesen wurde.
Auf dem Prüfstand der Großen Beschwerdekammer stand nun die bisherige sehr formalistisch streng geprägte Rechtsprechungspraxis der Beschwerdekammern in Hinblick auf das Erfordernis des Nachweises der Übertragung des Prioritätsrechts vor dem Anmeldetag der prioritätsbeanspruchenden Anmeldung.
Wie die Große Beschwerdekammer entschieden hat, erfahren Sie in der nächsten Folge.