Sonderfolge IPREG
Ein Jahr nach der Übergangsfrist
Die Übergangsfrist zur Verhandlung neuer Verträge ist abgelaufen und zwar am 30.6.2024 – Mit diesem Ablauf verlieren alle Leistungserbringer der Außerklinischen Intensivpflege eigentlich ihre „rechtssichere Geschäftsgrundlage“ – um weiterhin die Leistungen in der außerklinischen Intensivpflege zu erbringen.
Was das genau bedeutet und wie sich die aktuelle Situation darstellt – schildern sehr eindrücklich Rechtsanwalt Michael Helbig und Prof. Dr. Wolfram Schottler.
Aufgrund der umfassenden Thematik ist diese Folge länger als gewohnt. In diesem Sinne – einfach weiter diese Folge im Podcast hören.