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Description

Unfälle mit Tieren beschäftigen die Gerichte regelmäßig. Oft ist hier § 833 BGB (Tierhalterhaftung) Anspruchsgrundlage. Voraussetzung ist aber, dass sich eine typische "Tiergefahr" verwirklicht hat.
Was das bedeutet, wo die Tiergefahr endet und was passiert, wenn sie nicht bewiesen werden kann: Damit hat sich das OLD Oldenburg beschäftigt.
OLG Oldenburg v. 19.10.2021, 2 U 106/21