Listen

Description

Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 28. Oktober 2021, dass Entwerfer nicht verpflichtet sind, jedes Teil eines Erzeugnisses, für das Schutz als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster beantragt wird, gesondert zu veröffentlichen, stellte aber auch fest, dass die Merkmale des betreffenden Teils bzw. der betreffenden Teile in der Veröffentlichung deutlich sichtbar und erkennbar sein müssen. Eine Nachlese zum Urteil Ferrari v. Mansory Design (IN C-123/20). Den Beitrag mit weiterführenden Informationen finden Sie in schriftlicher Form überdies in unserem Blog:

Teil eines Designs als nicht eingetragenes EU-Geschmacksmuster

Autoren: Markku Szymczak, Milla Lehtoranta
Sprecherin: Katharina Weremchuk
Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)