In dieser Podcast-Episode geht’s mit Thomas raus aufs Feld. Thomas ist Fachanwalt für Agrarrecht und für diese Außenfolge Gast in der KANZLEI AM MIKROFON. Auch für Stadtkinder ist interessant, dass für Landwirte einige Besonderheiten gelten: Straftaten, die praktisch nur von Landwirten begangen werden können und ein eigenes Erbrecht für den landwirtschaftlichen Betrieb. Gerichte, Amtsärzte und Aufsichtsbehörden, deren Namen man gemeinhin nicht einmal kennt, treiben darüber hinaus immer wieder Erstaunliches mit Landwirten, weiß ihr Rechtsbeistand Thomas zu berichten. Zum Beispiel, wie vermeintlich frierende Schafe ihrer Beschlagnahmung in Pinneberg nur entgangen, weil dem Anwalt der Flug in den Urlaub storniert wurde.
Was Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.