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Das Kind soll das Erbe nur bekommen, wenn es eine Ausbildung abgeschlossen hat. Britta kann dieses Ansinnen nicht verstehen, Maraike schon eher – und sie erläutert, welche erbrechtlichen Grenzen dabei aber gesetzt sind. Nun, darum sollte es gar nicht gehen. Vielmehr darum, wie man zum Beispiel ein Kind ganz und gar enterbt. Und da geht es schon los: Was Jan nämlich eigentlich meint, ist der sogenannte Pflichtteilsentzug. Wie also auch der gesetzliche Anspruch auf einen Pflichtteil entfallen kann – mit einer Verfügung von Todes wegen, wie die Notarin sagt. Mit einem Testament, wie alle anderen sagen würden. Aber die Grenzen sind eng.

Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.