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In Deutschland stehen Dinge wie Verleumdung oder Volksverhetzung rechtlich unter Strafe; seit 1994 gilt bei uns auch die öffentliche Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust explizit als Straftat. Aber auch in Religionen gibt es Vorschriften darüber, was ihre Mitglieder sagen dürfen und was nicht. Welche Funktion haben solche Verbote für die jeweilige Gesellschaft oder Gemeinschaft? Darüber sprechen der Jurist Prof. Benno Zabel und der Rabbiner Akiva Weingarten in der letzten Folge unserer Reihe „Das Unsagbare“.