Unternehmer, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder
Gewerbebetrieb erzielen, haben für Zwecke der Einkommensteuerberechnung den Ge-
winn bzw. Verlust nach formellen Vorschriften zu ermitteln. Steuerberater Jörg Atzlinger erklärt dazu die Unterschiede zwischen Betriebsvermögensvergleich und Einnahmen-Ausgaben-Rechner.