Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, in deren Mittelpunkt der Steuergegenstand und nicht die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners stehen.
Bei der Grundsteuer handelt es sich dabei um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Ihr Ertrag fließt den Gemeinden zu. Steuerberater Jörg Atzlinger erklärt die wichtigsten Fakten.