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Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2024 veröffentlicht mit Bundesgesetzblatt vom 19.07.2024 wird die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht neu geregelt. Die Regelungen werden ab 1.1.2025 in Kraft treten und erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte angewendet werden, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Die Neuerungen sind grundsätzlich zu begrüßen, weil sie einerseits die Kleinunternehmerregelung praxisfreundlicher machen sowie Verwaltungsaufwand reduzieren und andererseits die Möglichkeit zur Befreiung auf den gesamten EU-Raum ausweiten. Es bleiben jedoch auch umsatzsteuerliche Entlastungsmöglichkeiten ungenützt, die der EU-Rechtsrahmen zulassen würde.

Steuerberater Jörg Atzlinger beantwortet die wichtigsten Fragen zur Kleinunternehmerregelung