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Seit dem 1.4.2012 unterliegen sämtliche Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen der Immobilienertragsteuer. Erfasst von der Steuerpflicht sind jedoch nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge.

Steuerberater Jörg Atzlinger erklärt im Gespräch, was und wie versteuert wird und worauf Immobilienbesitzer dabei achten müssen.